„Achtung Polizeikontrolle – Überprüfung der Ladungssicherung!“

Verstärkte Kontrollen und Auflagen

PolizeikontrolleDas Thema Ladungssicherung ist aktueller denn je. Aufgrund immer neuer Auflagen und strengeren Kontrollen ist es notwendig, sich ausgiebig mit der Materie zu beschäftigen und Ihre Ladung bestmöglich zu sichern. Dabei liegt die Verantwortung in erster Linie beim Fahrer, insbesondere bei der Kontrolle vor Ort.

Künftig sollen auch Kleintransporter bis zu 3,5 Tonnen unterwegs kontrolliert werden, wie es schon bei größeren Lkw der Fall ist. Dieser Plan ist Teil eines Verordnungspaketes „Straßenverkehrssicherheit“, das EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel vorstellte. …

Bei Auffälligkeiten folgt eine gründliche Überprüfung vor Ort durch eine mobile Kontrollgruppe oder eine Prüfeinrichtung in unmittelbarer Nähe. Als wichtiges Prüfkriterium nennt die Kommission ausdrücklich die Ladungssicherheit. …

Das vorgestellte Richtlinien-Paket „Straßenverkehrssicherheit“ besteht aus drei Teilen: Maßnahmen zur regelmäßigen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung, zur Unterwegskontrolle für Nutzfahrzeuge und zur Fahrzeugzulassung.

Quelle: Auto-Medienportal.net

Mangelnde Ladungssicherung – verhängnisvoller „Zeitgewinn“

Bedenkt man, dass laut Angaben des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) circa 70 % aller Ladungen im Schwerlastverkehr mangelhaft oder gar nicht gesichert sind, so stellt sich eine ganz einfach Frage: Warum? Schließlich steht der vermeintliche „Zeitgewinn“ beim Verladen in keinem Verhältnis zum Schadenspotenzial, das mit schlecht- oder ungesicherter Ladung einhergeht. …

Der vermeintliche „Zeit- und Geldgewinn“, der oft als Hauptgrund für die Vernachlässigung angegeben wird, kann den Kosten- und Zeitaufwand bei verlorener Ladung nicht mal ansatzweise wieder gutmachen! Schließlich ist es nicht nur der Verlust der Ladung, der bei den Spediteuren negativ zu Buche …

Dass Hilfsmittel zu Sicherung der Ladung Geld kosten, liegt auf der Hand. Dass das fachgerechte Anbringen von Zurrgurten, Ratschen, Formschlusshilfen, Reibkraftverstärkern und Co. obendrein auch Zeit in Anspruch nimmt, ist auch klar. Doch betrachtet man die rechtlichen Konsequenzen, die bei mangelhaft gesicherter Ladung auf den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter zukommen, sind diese im Vergleich nahezu lachhaft.

Quelle: Cargonews.de

Rechtliche Grundlagen

LKW Kontrolle - PolizeiDie rechtlichen Grundlagen für die Ladungssicherung  sind umfangreich und die folgenden Information schildern nur den Kern der gesetzlichen Vorgaben.

§ 22 Abs.1 StVO

Der § 22 Abs.1 StVO besagt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Selbst das verrutschen der Ladung bei einer Notbremsung verstößt bereits gegen § 22 Abs.1 StVO und kann geahndet werden.

VDI Richtlinien und DIN Normen

Ob die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik ausreichend gesichert ist, bestimmen VDI-Richtlinien und DIN-Normen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Richtlinien der VDI-Norm 2.700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ und die Norm DIN 75410-3 „Ladungssicherung“.

Zuverlässige Ladungssicherung

Profil des anliegenden Winkels

Profil des anliegenden Winkels

Umso wichtiger ist es, dass Sie für die Ladungssicherung Produkte mit hoher Zuverlässigkeit verwenden. Der TÜV-geprüfte Kantenschutzwinkel „Allrounder“ bietet Ihnen höchste Sicherheit bei komfortabler und zeitsparender Handhabung. Bestellen Sie noch heute Ihr Testpaket und überzeugen Sie sich selbst von seiner hohen Qualität.