Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für Lieferungen und Angebote gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Warenannahme gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Verkäufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung (schriftlich, fernschriftlich oder via Fax). Sämtliche Leistungsdaten, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Hinweise zur Einsetzbarkeit der Produkte usw. können nur verbindlich ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Soweit sie in einem unserer gültigen Prospekte enthalten sind, gelten sie als ebenfalls ausdrücklich zugesichert. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, konstruktive Änderungen, die wir aufgrund technischen Fortschritts oder nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, vorzunehmen. Soweit solche Änderungen vorgenommen werden, sind wir bei längerfristigen Liefervereinbarungen berechtigt, sich hieraus ergebende Preisänderungen geltend zu machen.
  3. Unsere Angebotspreise gelten einen Monat ab Angebotsdatum. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
  4. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (besonders Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlichen Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen. Voraussetzung für unsere Einhaltung der Lieferverpflichtung ist Ihre rechtzeitige und ordentliche Erfüllung der Vertragspflicht. Geraten Sie in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen.
  5. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware sich auf dem Versandwege befindet. Sie geht mit Meldung der Versandbereitschaft an Sie über, wenn uns an der Unmöglichkeit des Versandes kein Verschulden trifft.
  6. Für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum bieten wir Gewährleistung für die Freiheit der Ware von Fabrikations- und Materialmängeln. Dieses setzt voraus: Geeignete und sachgemäße Verwendung bzw. Behandlung, fehlerfreie Montage durch Sie oder Dritte. Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich mitzuteilen; waren sie auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zu entdecken, so sind sie unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegenüber uns haben nur Sie als unmittelbarer Käufer. Die Ansprüche sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Regelungen gelten abschließend für die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dieses gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die Sie gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrechnugsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, außer, wir haben eine entgegenstehende Zusicherung gegeben. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Ansprüchen aus der Produkthaftung.
    Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag bleibt die Ware unser Eigentum. Erlischt dieses durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass Ihr (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wert anteilig auf uns übergeht. Natürlich sind Sie berechtigt Vorbehaltsware, solange Sie sich nicht in Verzug befinden, zu verarbeiten und zu veräußern. Die sich aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich dieser Vorbehaltsware ergebenden Forderungen, treten Sie bereits jetzt sicherheitshalber vollständig an uns ab. Bis auf Widerruf, von dem wir nur im Falle, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen sollten, Gebrauch machen werden, sind Sie berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unterrichten.
  7. Für unsere Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Gerichtsstand ist Hannover.
  8. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger zwischen uns getroffener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.